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	Kommentare zu: #004 Corona und die Wohnungseigentümergemeinschaft	</title>
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	<description>Dein Immobilien Podcast Hier dreht sich alles um die Immobilie, Kauf, Verkauf, Halten, Flippen, Kurzzeitvermietung und noch viel mehr. Höre einfach rein 🎧</description>
	<lastBuildDate>Sun, 13 Sep 2026 18:15:03 +0000</lastBuildDate>
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		<title>
		Von: immopodcast		</title>
		<link>https://www.irgendwas-mit-immobilien.de/004-corona-wohnungseigentuemergemeinschaft/#comment-3</link>

		<dc:creator><![CDATA[immopodcast]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 07 Jun 2020 13:11:06 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.irgendwas-mit-immobilien.de/004-corona-wohnungseigentuemergemeinschaft/#comment-2&quot;&gt;Philip T.&lt;/a&gt;.

Hallo Philip,

grundsätzlich gilt beim Finanzamt das Zufluss- und Abfluss Prinzip. Demnach musst Du in 2020 alles erklären, was in 2019 über das Konto gelaufen ist.

Das betrifft dann alle Mieteinnahmen, alle Ausgaben wie Hausgelder, Reparaturen oder ähnliches.

Dann kommt noch das Abrechnungsergebnis, welches in 2019 geflossen ist. Dabei ist es völlig belanglos, ob es ein Ergebnis aus der Abrechnung 2011, 2015 oder 2018 ist.

Einen kurzen Artikel haben wir auch hier dazu: https://www.gottschling-immobilien.de/jahresabrechnung-und-steuererklaerung/

Abonniere weiter den Podcast! Es kommt eine extra Folge, die sich nur um dieses Thema widmet, denn das machen wirklich total viele falsch.

Da erkläre ich das ausführlich und wir verlinken auch noch die Grundlagen bzw. die Rechtsprechung und passende BMF Schreiben dazu.

Herzliche Grüße,
Christian Gottschling]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.irgendwas-mit-immobilien.de/004-corona-wohnungseigentuemergemeinschaft/#comment-2">Philip T.</a>.</p>
<p>Hallo Philip,</p>
<p>grundsätzlich gilt beim Finanzamt das Zufluss- und Abfluss Prinzip. Demnach musst Du in 2020 alles erklären, was in 2019 über das Konto gelaufen ist.</p>
<p>Das betrifft dann alle Mieteinnahmen, alle Ausgaben wie Hausgelder, Reparaturen oder ähnliches.</p>
<p>Dann kommt noch das Abrechnungsergebnis, welches in 2019 geflossen ist. Dabei ist es völlig belanglos, ob es ein Ergebnis aus der Abrechnung 2011, 2015 oder 2018 ist.</p>
<p>Einen kurzen Artikel haben wir auch hier dazu: <a href="https://www.gottschling-immobilien.de/jahresabrechnung-und-steuererklaerung/" rel="nofollow ugc">https://www.gottschling-immobilien.de/jahresabrechnung-und-steuererklaerung/</a></p>
<p>Abonniere weiter den Podcast! Es kommt eine extra Folge, die sich nur um dieses Thema widmet, denn das machen wirklich total viele falsch.</p>
<p>Da erkläre ich das ausführlich und wir verlinken auch noch die Grundlagen bzw. die Rechtsprechung und passende BMF Schreiben dazu.</p>
<p>Herzliche Grüße,<br />
Christian Gottschling</p>
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		<title>
		Von: Philip T.		</title>
		<link>https://www.irgendwas-mit-immobilien.de/004-corona-wohnungseigentuemergemeinschaft/#comment-2</link>

		<dc:creator><![CDATA[Philip T.]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 12 Apr 2020 21:42:09 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">https://www.irgendwas-mit-immobilien.de/?p=84#comment-2</guid>

					<description><![CDATA[Hallo, mich würde der Punkt &quot;Abrechnung mit in den Teil v der Steuererklärung mitnehmen ist falsch&quot; interessieren. Ich schreibe in der Regel die Daten aus dem Wirtschaftsplan rein und rechne die Rückzahlungen/ Nachzahlung von/an die Mieter sowie von/an die Verwaltung gegen. Ist das denn richtig? Danke im voraus für die Antwort und beste Grüße, Philip T.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo, mich würde der Punkt &#8222;Abrechnung mit in den Teil v der Steuererklärung mitnehmen ist falsch&#8220; interessieren. Ich schreibe in der Regel die Daten aus dem Wirtschaftsplan rein und rechne die Rückzahlungen/ Nachzahlung von/an die Mieter sowie von/an die Verwaltung gegen. Ist das denn richtig? Danke im voraus für die Antwort und beste Grüße, Philip T.</p>
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